Sie sind vermutlich noch nicht im Forum angemeldet - Klicken Sie hier um sich kostenlos anzumelden Impressum 

grafik

Geburtstage im April :14. Amula, 15. Salwita , 17. Ahlem, 29. Siak

                                                                       
Sie können sich hier anmelden
Dieses Thema hat 0 Antworten
und wurde 318 mal aufgerufen
 picpicDies & Das
admin Offline

Administrator


Beiträge: 2.171

17.09.2004 00:55
das neue Einwanderungsgesetz Antworten

einfach und klar wie ich finde. über den einen oder anderen punkt kann man streiten, aber wir haben ja so nichts zu sagen..(die gründe dafür stehen in zahlreichen anderen threads :))

am 09 juli vereinbart, und alle in der Regierung sind sich ausnahmsweise mal einig..muss noch im bundestag verabschiedet werden, und dann ab 1.1.2005 auf dem markt kommen.

hier ein überblick

1. Aufenthaltstitel
Hier wurden die bisherigen fünf Formen der Aufenthaltsgenehmigung auf zwei reduziert, die befristete Aufenthaltserlaubnis und die unbefristete Niederlassungserlaubnis. Sie orientieren sich an der Begründung des Aufenthalts von Ausländern in Deutschland: Ausbildung, Arbeit, Familiennachzug, humanitäre Gründe. Koordinierend und überwachend wird ein neues "Bundesamt für Migration" tätig. Es geht aus dem bisherigen "Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge" hervor.

2. Arbeitsmigration:
Hochqualifizierte - etwa Wissenschaftler oder Computerfachleute - können nun von Anfang an eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erlangen und sich in Deutschland niederlassen. Gefördert wird zudem der Aufenthalt von Ausländern, die mindestens eine Millionen Euro in Deutschland investieren oder hierzulande wenigstens zehn Arbeitsplätze schaffen.

Ausländische Studenten dürfen künftig nach ihrem Studium bis zu einem Jahr in Deutschland bleiben, um hier Arbeit und Auskommen zu finden. Die Genehmigungsverfahren, die für eine Arbeits- und eine Aufenthaltserlaubnis erforderlich sind, werden vereinfacht. Qualifizierten Arbeitskräften wird in Ausnahmefällen die Einwanderung gestattet. Für Nicht- oder Geringqualifizierte bleibt es beim Anwerbestopp. Arbeitnehmer aus den neuen Mitgliedsländern der Europäischen Union können in Deutschland eine qualifizierte Beschäftigung aufnehmen, wenn für den entsprechenden Arbeitsplatz kein Bewerber aus Deutschland oder der bisherigen EU zur Verfügung steht.

3. Einwanderung aus humanitären Gründen:
Die Aufenthaltsrechte von Flüchtlingen werden verbessert. Wegen ihres Geschlechts Verfolgte werden als Flüchtlinge anerkannt. Wer innerhalb von anderthalb Jahren seiner Ausreisepflicht nicht nachkommen konnte und das nicht selbst verschuldet hat, bekommt eine Aufenthaltserlaubnis, entgegen ursprünglicher Absicht wird die sogenannte Duldung beibehalten. In Härtefällen kann eine Länderkommission Aufenthaltsrechte gewähren.

4. Kindernachzug:
Das neue Gesetz hält an der bisherigen Regelung zum Familiennachzug fest. Kinder von Asylberechtigten oder Flüchtlingen nach der Genfer Flüchtlingskonvention haben bis zum achtzehnten Lebensjahr einen Anspruch darauf, zu ihren Eltern nach Deutschland zu ziehen. Allerdings müssen sie die deutsche Sprache lernen oder sich vorhersehbar in Deutschland integrieren können. In den übrigen Fällen gilt eine Altersgrenze von sechzehn Jahren. Dabei sind aber das Kindeswohl und die familiäre Situation zu berücksichtigen.

5. Integration:
Mit dem Gesetz beginnt Deutschland eine gezielte Integrationspolitik. Kern des Vorhabens sind Sprach- und Integrationskurse für Einwanderer. Aber auch bereits hier lebende Ausländer sollen an Sprachkursen teilnehmen. Der Bund übernimmt die Kosten dieser Kurse für die neuen Einwanderer sowie jährlich für fünfzigtausend bereits in Deutschland lebende Ausländer. Wer an den Kursen nicht teilnimmt, kann seine Aufenthaltserlaubnis verlieren oder mit der Verminderung von Sozialleistungen für sein Fernbleiben bestraft werden. Die Kursteilnehmer müssen, je nach Einkommen, eigene Beiträge zu den Kursgebühren leisten.

6. EU-Bürger:
Für Bürger aus der Europäischen Union wird die Freizügigkeit nunmehr auch nach bürokratischen Maßstäben verwirklicht. Sie benötigen in Deutschland keine gesonderte Aufenthaltserlaubnis mehr, sondern müssen sich - wie deutsche Staatsbürger - nur noch bei der Meldebehörden ihres Wohnortes anmelden.

7. Asylverfahren:
Wer in Deutschland Asyl erhält, ist zugleich berechtigt, hier zu arbeiten. Nach drei Jahren wird überprüft, ob die Asylgründe weiterhin gelten. Die Entscheidungsverfahren über das Asyl werden vereinfacht, das bisherige Amt eines Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten wird abgeschafft. Wer aus seinem Heimatland ausreist und erst dann Gründe schafft, die ein Asyl in Deutschland rechtfertigen sollen, wird künftig vom sogenannten kleinen Asyl ausgeschlossen.

8. Spätaussiedler:
Deutschstämmige und insbesondere deren Familienangehörige, die nach Deutschland einwandern, müssen künftig zumindest Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen.

9. Terrorismusbekämpfung:
Die Sicherheitsaspekte des Gesetzes waren von Anfang an Gegenstand der Verhandlungen, rückten aber nach dem Terroranschlag von Madrid im März 2004 in den Mittelpunkt der politischen Auseinandersetzung. Künftig wird eine "Abschiebeanordnung" gegen Ausländer eingeführt, die als gefährlich gelten. Sie kann von obersten Landesbehörden, aber in besonderen Fällen auch vom Bund ausgesprochen werden. Voraussetzung für die Ausweisungsanordnung ist eine sogenannte "Gefahrenprognose", die sich auf Tatsachen stützt. Falls die Abschiebeanordnung nicht durchgesetzt werden kann - etwa weil dem Betroffenen in seiner Heimat Folter oder Todesstrafe drohen - können strenge Meldeauflagen verhängt und die Freizügigkeit des Betroffenen eingeschränkt werden. Auch kann ihm verboten werden, bestimmte Kommunikationsmittel - etwa Mobiltelefon oder E-Mail - zu benutzen. Nicht durchgesetzt haben CDU, CSU und Innenminister Schily (SPD) das gemeinsame Anliegen, eine "Sicherungshaft" für nachweislich gefährliche Ausländer einzuführen, die nicht ausgewiesen werden können.

Wer hingegen am Menschenhandel beteiligt war und dafür zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt wurde, wird in Zukunft zwingend aus Deutschland ausgewiesen. In der Regel gilt das auch für Ausländer, die einer Organisation angehören, die den Terrorismus unterstützt. Wer als Ausländer einen Verein leitet, der verboten wird, soll nach dem neuen Gesetz in der Regel ebenfalls ausgewiesen werden.

Das gilt - je nach Fall - auch für sogenannte Haßprediger, also etwa Vorbeter in Moscheen, die zu terroristischen Taten aufrufen, Terror rechtfertigen oder zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstacheln. Zudem wird - auf Wunsch der Union und gegen den Widerstand der Grünen - eine sogenannte Regelanfrage beim Verfassungsschutz eingeführt. Dort müssen sich die Einwanderungsbehörden künftig erkundigen, bevor sie Ausländern Aufenthalt gewähren oder eine Einbürgerung gestatten.


und wie findet ihr das?

noch ein passendes Bild von der FAZ




"Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt." by Albert Einstein





Login Probleme? | Boycott USA | Hilfe & Regeln

 Sprung  

grafik
Xobor Einfach ein eigenes Forum erstellen | ©Xobor.de
Datenschutz