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 picpicWelt und Religion
IBENTUNIS Offline



Beiträge: 43

13.11.2006 14:11
Beschimpfung der Eltern Antworten

Assalamu alaikum wa Rahmatu Allah,

‘Abdulláh Ibn ‘Amr, Alláhs Wohlgefallen auf beiden, berichtete, daß der Gesandte Alláhs, Alláhs Segen und Friede auf ihm, sagte: ”Zu den größten Sünden gehört, daß man seine Eltern verflucht!“ Die Leute fragten: ”O Gesandter Alláhs, und wie kommt es zustande, daß jemand seine Eltern verflucht?“ Der Prophet erwiderte: ”Indem jemand den Vater eines anderen beschimpft, worauf dieser die Beschimpfung bezüglich dessen Vater erwidert, aber auch indem jemand die Mutter eines anderen beschimpft, worauf dieser die Beschimpfung bezüglich dessen Mutter erwidert.“ (Bu) Demnach muß der Muslim sich bei Zorn und Streit so beherrschen, daß er seinem Gegner zu einer solchen Beschimpfung der Eltern keinen Anlaß gibt.

Im Islam wird den Kindern aufgetragen, im Diesseits ihren Eltern gegenüber gütig und freundlich zu sein, auch wenn sie keine Muslime sind. Allerdings sollten sie ihnen nicht gehorchen, wenn sie damit Alláh den Gehorsam verweigern würden.

Alláh (t) sagt im Qur’án (17:23-24): ”Und dein Herr hat befohlen: »Verehrt keinen außer Ihm, und erweist den Eltern Güte. Wenn ein Elternteil oder beide bei dir ein hohes Alter erreichen, so sage dann nicht "Pfui" zu ihnen und fahre sie nicht an, sondern sprich zu ihnen in ehrerbietiger Weise. Und senke für sie in Barmherzigkeit den Flügel der Demut und sprich: >Mein Herr, erbarme Dich ihrer ebenso mitleidig, wie sie mich als Kleines aufgezogen haben.<«“
Ebenso sagt Alláh (t) im Qur’án (31:14-15): ”Und Wir haben dem Menschen im Hinblick auf seine Eltern anbefohlen - seine Mutter trug ihn in Schwäche über Schwäche, und seine Entwöhnung erfordert zwei Jahre: »Sei Mir und deinen Eltern dankbar. Zu Mir ist die Heimkehr. Doch wenn sie dich auffordern, Mir das zur Seite zu setzen, wovon du keine Kenntnis hast, dann gehorche ihnen nicht. In weltlichen Dingen aber verkehre mit ihnen auf gütige Weise. Doch folge dem Weg dessen, der sich zu Mir wendet. Dann werdet ihr zu Mir zurückkehren, und Ich werde euch das verkünden, was ihr getan habt«.“

Abú ‘Amr As-Saibányy berichtete: ”Der Bewohner dieses Hauses (und er zeigte dabei auf das Haus des ‘Abdulláh) sagte: »Ich fragte den Propheten, Alláhs Segen und Friede auf ihm: >Welche Tat ist von Alláh die am meisten geliebte?< Der Prophet sagte: >Das Gebet zur rechten Zeit.< Ich fragte: >Und welche Tat danach?< Der Prophet sagte: >Dann, die Güte zu den Eltern.< Ich fragte weiter: >Und welche Tat danach?< Der Prophet sagte: >Der Kampf auf dem Weg Alláhs.< Diese wurden mir von ihm genannt, und wenn ich ihn darum gebeten hätte, mir noch mehr davon zu nennen, hätte er mir weitere genannt.«“ (Bu)

Das Gebot der gütigen Behandlung der Eltern in Qur’án und Sunna bezieht sich auf beide Elternteile. Der Mutter jedoch wird diesbezüglich ein Vorrang eingeräumt (vgl. Qur’án 31:14-15). Durch einen Hadith des Propheten (a.s.s.) wurde die Stellung der Mutter folgendermaßen herausgestellt:
Abú Huraira, Alláhs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: ”Ein Mann kam zum Gesandten Alláhs, Alláhs Segen und Friede auf ihm, und sagte: »O Gesandter Alláhs, wer hat am meisten Anspruch auf meine gütige Kameradschaftlichkeit?« Der Prophet sagte: »Deine Mutter!« Der Mann fragte weiter: »Wer sonst?« Der Prophet sagte: »Deine Mutter!« Der Mann fragte weiter: »Wer sonst?« Der Prophet sagte: »Deine Mutter!« Der Mann fragte weiter: »Wer sonst?« Der Prophet sagte: »Dann dein Vater.«“ (Bu) Die Gegner des Islam können von dieser Erklärung einen Beweis dafür herleiten, daß die Frau im Islam doch eine würdigere Stellung hat als sie vermuten

wa alaikum salam wa Rahmatu Allah

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