In Antwort auf:
wäre dann der deutsche pass, auf den hat er erst nach 8 jahren straffreiem aufenthalt hier anrecht.
...das stimmt so 100% nicht .... wenn sie deutsche Staatsbürgerin ist, dann kann er nach 3 Jahren eingebürgert werden:
"Es ist erforderlich, unbeschränkt geschäftsfähig zu sein, am Orte seiner Niederlassung eine Wohnung Oder ein Unterkommen zu besitzen und in der Lage zu sein, dort sich und seine Angehörigen zu ernähren (Unterhaltsfähigkeit). Auch muss man sich in die deutschen Lebensverhältnisse eingeordnet haben. Erforderlich ist grundsätzlich ein rechtmäßiger Aufenthalt von drei Jahren im Inland. Die eheliche Lebensgemeinschaft mit dem deutschen Ehegatten muss zum Zeitpunkt der Einbürgerung seit zwei Jahren bestehen. Die Einbürgerungsbewerber müssen sich ohne nennenswerte Probleme im Alltagsleben in deutscher Sprache Ausdrücken können und sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen (Loyalitätserklärung)."
Es werden für den Antrag 255 Euro fällig, nach Abgabe des Antrags wird der ausl. Partner zu einer Leseprobe vorgeladen.
Nichts für Ungut!