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Mein heutiges Thema find ich äusserst interessant, vor allem soll dazu eine Rechtssprechung erfolgen.
"Heimliche Vaterschaftstests"
Mit der Rechtmäßigkeit heimlicher Vaterschaftstests befasst sich heute der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe, ob ein solches heimlich eingeholtes Gen-Gutachten bei Vaterschaftsklagen verwertet werden darf. In den Vorinstanzen hatten die Oberlandesgerichte Celle und Jena in zwei unterschiedlichen Fällen jeweils entschieden, dass dies rechtswidrig sei. Der BGH will sein Urteil noch heute verkünden.
Die Problematik besteht im wesentlichen im unzulässigen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Beteiligten. Aber welches kleine Kind versteht den Sachverhalt und kann darüber entscheiden? Die Möglichkeit bestünde in einer gerichtlichen Verordung eines Vaterschaftstests. Also versucht sich der Staat wieder mal über das persönlichkeitsrecht hinweg zu setzen und den Bürger zu bevormunden.
Würde mich über Eure Meinungen freuen. Also fleissig posten, auch in Zukunft.
Gruß Abu
"Mit Widerlegen, Bedingen, Begrimmen Bemüht und brüstet mancher sich; Ich kann daraus nichts weiter gewinnen, Als daß er anders denkt als ich. (Johann Wolfgang von Goethe)"
abend leute, bin sehr müde, also wenn ich quatsch schreibe, nicht nachhalten bitte..
vielleicht muss man die angelegenheit etwas erklären, denn unter vaterschaftstest, bzw. heimlicher kann man eine menge verstehen.. z.B. eine frau will wissen wer von ihren 3 freunden der vater ist, oder so ähnlich.. worum es im moment geht ist das Väter die ein verdacht haben dass ihre Frau / freundin sie betrogen hat, irgendwelches DNA material von baby / kind heimlich zu einem labor nehmen um sicher zu gehen dass das kind ihres ist. sie nehmen z.B einen benutzen schnuller oder windel oder was weiß ich, geben das einem labor und lassen sie DNA mit ihrer eigenen vergleichen.
ich persönlich finde, dass wenn ein Vater ein solches verdacht hat, soll er dies auch aussprechen und das ganze per gericht klären. (im falle des zusammenlebens ist das natürlich ein einschnitt in die beziehung, das muss aber jeder für sich klären). ist die beziehung nicht aktuell, wirds von der menschlichen seite einfacher, und die gesetzgebung muss sich einen vernünftigen etwurf einfallen lassen für solche fälle. die problematik ist nicht ganz ohne, ich habe eine schätzung gehört von 8 bis 10% Kinder die nicht von dem Vater sind der aber denkt er sei es.
deinen letzten satz hab ich nicht ganz begreifen können vom inhalt.. doch ich versuch zu folgen..
- das kind hat bis zu einem bestimmten alter nicht die nötige reife um über solch ein verfahren selbst zu entscheiden. dafür soll der Staat das ja übernehmen.. und ich finde, wenn das unter aufsicht des staates läuft, ist die wahrscheinlichkeit des missbrauchs von privatsphäre und der DNA etc... denn wie man internet userprofile schon verkauft.. werden irgendwann (oder bereits) mit solchen infos auch gehandelt.
- über welches persönlichkeitsrecht hast du geradet? ich konnte nicht ausmachen ob von Kind, mutter oder vater.. in allen drei fällen ist es generell nicht ok wenn irgendwas heimlich gemacht wird.. das gilt für sogut wie alles (rechtlich oder ethisch).. im Falle der mutter, ist sie solange unschuldig bis.. usw., im falle des kindes müsste es wie oben beschrieben geregelt werden, um das risiko des missbrauches zu mindern, und im falle des vaters, wäre es eine zumutung zu sagen :"zahlen sie solange unterhalt / alimente, bis das kind 18 ist und sich entscheiden kann".. oder wie seht ihr das??
soweit ich weiß wird geplant solche heimliche praktiken mit haftstrafen zu belegen. SPD ist dafür, CDU dagegen.
\"Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt.\" by Albert Einstein \"Wer sich mir anschließt, muss bereit sein, auf der nackten Erde zu schlafen, grobe Kleider zu tragen, von anspruchsloser Nahrung zu leben und sein Klo selber zu säubern\" by Gandhi إذا الـشـعـب يـومــاً اراد الـحـيــاة فـــلا بـــد أن يستـجـيـب الــقــدر * ولا بـــــد لــلــيــل أن يـنـجــلــي ولا بـــــد لـلـقـيــد أن يـنـكــســر ومـن لـم يعانقـه شــوق الحـيـاة تـبـخـر فـــي جــوهــا ، وانــدثــر * فويـل لـمـن لــم تشـقـه الحـيـاة مــن صـفـعـة الـعــدم المنـتـصـر إذا مـــا طـمـحـت إلــــى غــايــة ركـبـت المـنـى ونسـيـت الـحــذر * ولـــم أتـجـنـب وعـــور الـشـعـاب ولا كـــبٌــــةَ اللهب الـمـسـتــعــر ومــن لا يـحـب صـعــود الـجـبـال يـعـش ابــد الـدهـر بـيـن الـحـفـر * ابــارك فيالـنـاس أهــل الطـمـوح ومـــن يسـتـلـذ ركـــوب الـخـطـر
nur der form halber, wollte ich kurz in meinen schlampig zusammengestellten beitrag etwas licht bringen, aber adim hat es eigentlich schon getan --> danke @admin.
obwohl ich auch der meinung bin, man muss nicht immer alles mundgerecht servieren. um sich ein eigenes bild zu machen, gehört auch eigeninitiative. dadurch können auch andere sichtweisen, ein anderes verständnis zu tage treten, was eine diskussion zu mehr leben verhilft.
nun zum thema: das stimmt, der anlass zu der entscheidungsfindung im bundesgerichtshof waren 2 männer, die sich mittels kaugummis und eines haares illegalerweise gentest verschafften. Nach dem Grundsatzurteil verletzt ein Gentest, der ohne Einwilligung der Betroffenen zustande gekommen ist, das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung des Kindes.
gruß Abu "Mit Widerlegen, Bedingen, Begrimmen Bemüht und brüstet mancher sich; Ich kann daraus nichts weiter gewinnen, Als daß er anders denkt als ich. (Johann Wolfgang von Goethe)"
Der Bundesgerichtshof hatte gestern entschieden, heimliche Vaterschaftstests seien vor Gericht als Beweismittel unzulässig. Nach dem Grundsatzurteil verletzt ein Gentest, der ohne Einwilligung der Betroffenen z.B. der Sorgeberechtigten Mutter, zustande gekommen ist, das Persönlichkeitsrecht des Kindes.
Damit können Männer ihre Vaterschaft nicht unter Berufung auf solche Tests anfechten, sondern müssen andere konkrete Verdachtsmomente nennen, die Zweifel an ihrer Vaterschaft wecken. Gelingt ihm das nicht, bleibt er Vater, obwohl er es besser weiss.
Somit wird das Recht des Kindes zum Schutz seiner Daten höher bewertet, als das Recht des Vaters zu wissen, ob er der Vater ist.
Gruß Abu
"Mit Widerlegen, Bedingen, Begrimmen Bemüht und brüstet mancher sich; Ich kann daraus nichts weiter gewinnen, Als daß er anders denkt als ich. (Johann Wolfgang von Goethe)"
was ist eigentlich mit dem Recht des Kindes zu wissen wer sein Vater ist - fiel mir gerade so ein.
Das der Test nicht zugelassen wird, eine Seite - aber für ein Kind zu zahlen, dass nicht meins ist .............. macht sich die Frau nicht auch strafbar, wenn sie einen Vater angibt, der nicht der Erzeuger ist ?
Also irgendwie sieht die Entscheidung lächerlich aus und ist vom logischen Standpunkt nicht zu verstehen - aber darin sind wir Deutschen ja meister. Wir schützen die Rechte des einen und beschützen oft genug das Unrecht des anderen. Je nachdem wer zuerst zum Gericht geht. Es lebe der Menschenverstand.
recht des kindes zu wissen wer der Vater ist ist ja auch nicht gegeben wenn der vater einfach die biege macht etc.. es kann warten (oder muss) bis es selsbständig die suche aufnehmen kann und los legen. das muss man als mehr als wunsch als als recht betrachten.
eine frau macht sich nicht strafbar weil man ihr kaum die absicht des irreführens nach weisen kann. wird das erwiesen, kommt eine klage zustande, mit welchem ausmaß kann ich nicht sagen.
ein teil des gesetzes ist ok, das heimliche entwenden von DNA material und es in einem labor abzugeben geht gegen das kind, keine frage, doch das gesetzt ist lückenhaft und sollte ergänzt werden,
1. was kann ein "vater" machen wenn ein verdacht besteht? es sollte die möglichkeit bestehen dass es unter aufsicht des staates getestet wird, denn man darf ja auch wegen verdacht andere privatsphären verletzten und Telefone abhören, und durchsichtige konten haben wir jetzt auch.
2. ein strafmaß für solche praktiken muss geklärt werden, das kann man nicht als ordnungswiedrigkeit betrachten. man kann nicht sagen der vater kann sich nicht auf das testergäbniss berufen aber er hat nix schlimmes dabei getan als er testen ließ!! ..
3. Labors die beauftragt werden sollten eine meldepflicht erfüllen, und alles was mit DNA überhaupt zu tun hat sollte staatliche kontrolle unterliegen, denn von ethische kann man nicht ausgehen.
PS. es gehen jährlich inzwischen über 40 000 solcher tests über die theke von privat labors, also ist das durchaus eine sehr ersnte angelegenheit die gesetzlich lückenfrei geklärt werden muss find ich.
\"Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt.\" by Albert Einstein \"Wer sich mir anschließt, muss bereit sein, auf der nackten Erde zu schlafen, grobe Kleider zu tragen, von anspruchsloser Nahrung zu leben und sein Klo selber zu säubern\" by Gandhi إذا الـشـعـب يـومــاً اراد الـحـيــاة فـــلا بـــد أن يستـجـيـب الــقــدر * ولا بـــــد لــلــيــل أن يـنـجــلــي ولا بـــــد لـلـقـيــد أن يـنـكــســر ومـن لـم يعانقـه شــوق الحـيـاة تـبـخـر فـــي جــوهــا ، وانــدثــر * فويـل لـمـن لــم تشـقـه الحـيـاة مــن صـفـعـة الـعــدم المنـتـصـر إذا مـــا طـمـحـت إلــــى غــايــة ركـبـت المـنـى ونسـيـت الـحــذر * ولـــم أتـجـنـب وعـــور الـشـعـاب ولا كـــبٌــــةَ اللهب الـمـسـتــعــر ومــن لا يـحـب صـعــود الـجـبـال يـعـش ابــد الـدهـر بـيـن الـحـفـر * ابــارك فيالـنـاس أهــل الطـمـوح ومـــن يسـتـلـذ ركـــوب الـخـطـر
In Antwort auf: recht des kindes zu wissen wer der Vater ist ist ja auch nicht gegeben wenn der vater einfach die biege macht etc.. es kann warten (oder muss) bis es selsbständig die suche aufnehmen kann und los legen. das muss man als mehr als wunsch als als recht betrachten.
............. na ja, es ist immer dasselbe - es geht eigentlich nur um Geld und das sich einer findet, der das Kind ernährt und der liebe Staat geschont werden soll (meine persönliche Meinung) - denn wenn der Vater sagt, ich bin es nicht, dann wird der Test per Gericht angeordnet und es kann zur Zwangsentnahme von DNA kommen - damit der Vater ermittelt wird. Ich rede von dem Recht darauf zu wissen, wer sein Vater ist und wo seine Wurzeln sind - rein genetisch, nicht von sich um sein Kind kümmern - das ist ein anderes Thema
Das Gesetzt ist in meinen Augen nicht einmal ansatzweise durchdacht und benachteiligt wieder einmal einige.
Ich stelle mir mal vor, wie ein Mann nachweisen will, dass er einen Verdacht hat - das das Kind nicht von ihm ist - das dürfte schwer sein, außer optische Merkmale sind so offensichtlich, dass es selbst ein Blinder sieht.
In Antwort auf: Das Gesetzt ist in meinen Augen nicht einmal ansatzweise durchdacht und benachteiligt wieder einmal einige.
ich sehe eine teil-vernunft bei der angelegenheit, ich glaub nämlich kaum dass ein paar männer sich dahin gesetzt haben und "nach gefühl" ein gesetztesentwurf gebastelt haben. die haben sich nehm ich stark an an texte gehalten, und sich mühe gegeben allen gerecht zu werden. man müsste die anderen möglichkeiten ja durchgehen (worauf ich jetzt keine lust hab weilich müde bin) dann sieht man dass egal bei welcher variante einer benachteiligt wird..
über das recht des kindes kurz, wenn das kind erwachsen wird, und dann sagt "ich wollte meinen leiblichen vater überhaupt nicht kennen, und meine wurzeln noch weniger!!", was macht man dann? rückgängisch machen ist wohl nicht .. also muss man dem Kind die möglichkeit auch geben über seine rechte selbst zu entscheiden.
natürlich gehts es bei dem ganzen um geld, aber meiner meinung nach nicht zu unrecht, es geht auch um gewissheit, denn wenn man irgendwie 2 jahrzehnte emmotionen in die bezihung vater-kind gesteckt hat, trifft es einen um so mieser wenn man dann mit einverständniss aller beteiligten erfährt dass es keine verwandschaft gibt. das mal abgesehen vom finanziellen aspekt. ..
ich finde wie bereits gesagt, der mann soll die möglichkeit haben einen solchen test im zweifelsfall legal zu machen, somit vermindert man die damit verbundenen risiken ..
dass das probolem insgesammt ganz wo anderes liegt, ist sicher ein punkt wo wir beide uns sicher kaum streiten werden .. aber das problem ist nun mal da und verlangt nach schadensbegrenzung, bzw. zeitlösung.. die wirkliche lösung liegt in der ethik der gesellschaft.
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Hi zusammen, also vom rechtlichen her denke ich das ist ja in Ordnung, dass so ein Test nicht anerkannt wird. Und wenn das Ehepaar / Vater-Mutter schon beim Gericht sind, dann ist es sowieso am Besten so ein Test zu machen. Soweit ich verstanden habe, der Mann hat jeder Zeit das Recht so ein DNA-Test machen zu lassen, nur nicht heimlich.
Vertrauen ist gut... Kontrolle ist besser . Wenn das Vertrauen durch Kontrolle in eine intakte Beziehung ersetzt wird, kann sie kapput gehen. Andererseits, wenn der mann das braucht, dann ist das Vertrauen schon lengst nicht mehr. -------------------------------- \"Si je suis fait de terre, celle-ci est ma patrie toute entière, et tous les humains mes frères\" AL-SIQUILI (XI Siècle)
In Antwort auf: Soweit ich verstanden habe, der Mann hat jeder Zeit das Recht so ein DNA-Test machen zu lassen
leider ist es nicht so, aber ich bin mir sicher angesichts der steigernden tendenz mit den verdachten, und angesichts der zahlen, wird das auch bald anderes geregelt werden. hier ein zitat von Abu :"Damit können Männer ihre Vaterschaft nicht unter Berufung auf solche Tests anfechten, sondern müssen andere konkrete Verdachtsmomente nennen, die Zweifel an ihrer Vaterschaft wecken. Gelingt ihm das nicht, bleibt er Vater, obwohl er es besser weiss"
In Antwort auf: Vertrauen ist gut... Kontrolle ist besser . Wenn das Vertrauen durch Kontrolle in eine intakte Beziehung ersetzt wird, kann sie kapput gehen. Andererseits, wenn der mann das braucht, dann ist das Vertrauen schon lengst nicht mehr.
das ist richtig, aber ich persönlich schätze dass es bei dieser angelegenheit mindestens in 80% der fälle um geschiedene bzw. getrennte partnerschaften geht, wo unterhaltszahlungen das sujet sind. also ist die vertrauensfrage nebensächlich
PS. wo warste solange eigentlich? du schreibst doch nicht heimlich in andere Foren??
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In Antwort auf: Das Gesetzt ist in meinen Augen nicht einmal ansatzweise durchdacht und benachteiligt wieder einmal einige.
In diesem Gesetz geht es nicht um das Recht des Kindes zu wissen wer sein Vater ist oder gar seine Mutter, das spielt darin keine Rolle. Der Gesetzgebung ist hier absolut kein Vorwurf zu machen, es geht lediglich darum ob illegalerweise verschaffte Gentest ohne Zustimmung des Kindes oder der erziehungsberechtigten Mutter, zu einem rechtskräftigen Urteil verwendet werden darf. Nur damit beschäftigten sich die Richter und mit sonst nichts.
@betty
was Du meinst, wird sicherlich in einem anderen Gesetzt geregelt.
Gruß Abu "Mit Widerlegen, Bedingen, Begrimmen Bemüht und brüstet mancher sich; Ich kann daraus nichts weiter gewinnen, Als daß er anders denkt als ich. (Johann Wolfgang von Goethe)"
Ich war wieder mal für ein paar Wochen in Tunesien ... wie immer schöne Zeit ..
In Antwort auf: du schreibst doch nicht heimlich in andere Foren??
Hast du was dagenen ? so weit ich weiss das ist noch nicht verboten, reich mal eine Klage ein. Die Chancen sind gut, dass wir noch so ein Gesetz kriegen -------------------------------- \"Si je suis fait de terre, celle-ci est ma patrie toute entière, et tous les humains mes frères\" AL-SIQUILI (XI Siècle)
Hallo, nachdem ich dieses Thema hier gelesen hatte, musste ich mich unbedingt anmelden. Hat mich nämlich gleich interessiert, und hab schnell mal nachgeschmökert.
Ist aber wohl doch so, dass jeder Mann (auch Ehemann) das Recht hat, die Vaterschaft anzufechten.
BGB IV §1600b: ... (1) Die Vaterschaft kann binnen zwei Jahren gerichtlich angefochten werden. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Berechtigte von den Umständen erfährt, die gegen die Vaterschaft sprechen; das Vorliegen einer sozial-familiären Beziehung (besteht im Falle einer Ehe mit der Kindsmutter) im Sinne des § 1600 Abs. 2 erste Alternative hindert den Lauf der Frist nicht. ...
Was eben vorgebracht werden muss, sind die Umstände, die da Zweifel aufgeworfen haben. Und die wird es ja wohl geben. (Bsp. die Kindsmutter sagt was in der Richtung, sie hatte "Kontakt" mit anderen Männern in der Zeit"). Und die 2 Jahre Frist laufen ab "Kenntnis" der Umstände, müsste m.E. auch genügen, sich Überlegungen zu machen ob man das möchte oder nicht. Andernfalls würden unsre Gerichte überrollt werden von einer Klagewelle, wenn jeder Vater, der sich scheiden lässt, mal vorsorglich die Vaterschaft anficht.
In diesem Urteil gehts meiner Meinung nach wirklich nur um den Schutz des Kindes. Wessen Privatsphäre auch immer dadurch verletzt wird, das kann man lassen, da alle Parteien in der Lage sind, offizielle rechtliche Wege einzuschlagen.
So, nun bin ich bereit, mich in der Luft zerfetzen zu lassen, weil ich net sauber recherchiert hab. Grüßle